Erlenbach am Main (amtlich: Erlenbach a.Main) ist die größte Stadt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
10.256 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63906
Vorwahl
09372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erlenbach am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Erlenbach hat am 27. April 2023 einen neuen Aufstellungsbeschluss für die Süderweiterung des Industrie Center Obernburg (ICO) gefasst, der den Geltungsbereich und den Bereich für die Bebauung festlegt. Seitdem arbeiten Fachplaner am Vorentwurf des Bebauungsplans, der im Rahmen des Runden Tisches diskutiert und angepasst wird.
Am 28. November 2023 fand der zweite Runde Tisch statt, bei dem der weiter ausgearbeitete Grünordnungsplan und der aktuelle Planungsstand des Vorentwurfs präsentiert wurden. Ein unabhängiges Verkehrsgutachten untersucht derzeit die verkehrlichen Auswirkungen der Süderweiterung.
Zusätzlich hat die Stadt Erlenbach Pläne für die Innenentwicklung und den Wohnungsbau vorangetrieben, insbesondere durch den Ankauf und die Entwicklung von Grundstücken in der Klingenberger Straße für familien- und generationengerechte Wohnungen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.