Erlenbach am Main (amtlich: Erlenbach a.Main) ist die größte Stadt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
10.256 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63906
Vorwahl
09372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erlenbach am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Erlenbach hat am 27. April 2023 einen neuen Aufstellungsbeschluss für die Süderweiterung des Industrie Center Obernburg (ICO) gefasst, der den Geltungsbereich und den Bereich für die Bebauung festlegt. Seitdem arbeiten Fachplaner am Vorentwurf des Bebauungsplans, der im Rahmen des Runden Tisches diskutiert und angepasst wird.
Am 28. November 2023 fand der zweite Runde Tisch statt, bei dem der weiter ausgearbeitete Grünordnungsplan und der aktuelle Planungsstand des Vorentwurfs präsentiert wurden. Ein unabhängiges Verkehrsgutachten untersucht derzeit die verkehrlichen Auswirkungen der Süderweiterung.
Zusätzlich hat die Stadt Erlenbach Pläne für die Innenentwicklung und den Wohnungsbau vorangetrieben, insbesondere durch den Ankauf und die Entwicklung von Grundstücken in der Klingenberger Straße für familien- und generationengerechte Wohnungen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.